Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1989 - X R 177/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3673
BFH, 10.08.1989 - X R 177/87 (https://dejure.org/1989,3673)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1989 - X R 177/87 (https://dejure.org/1989,3673)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1989 - X R 177/87 (https://dejure.org/1989,3673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Selbständige Bewertung - Güterfernverkehrsgenehmigung - Entgeltlicher Erwerb

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 53
  • DB 1989, 2410
  • BStBl II 1990, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.03.1989 - II R 15/86

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Güterfernverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    »Entgeltlich erworbene Güterverkehrsgenehmigungen sind auch nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG vom 09.07.1979 (BGBl I 1979, 960) selbständig bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter (Anschluß an BFH-Urteil vom 22.03.1989 II R 15/86 , BFHE 157, 211, BStBl II 1989, 644 ).«.

    c) Der II. Senat hat durch Urteil vom 22. März 1989 II R 15/86 (BFHE 157, 211, BStBl II 1989, 644 ) zum Begriff des Wirtschaftsguts i.S. des § 95 des Bewertungsgesetzes ( BewG ) entschieden, daß auch nach dem Ergehen des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 40, 196, 232 und dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG die entgeltlich erworbenen Konzessionen weiterhin selbständig bewertbar waren.

    Zu Recht weist der II. Senat in seinem Urteil in BFHE 157, 211, BStBl II 1989, 644 darauf hin, daß nach § 10 Abs. 4 GüKG im Falle der Weiterführung eines Unternehmens oder eines selbständigen abgrenzbaren Unternehmensteils durch den Einzelrechtsnachfolger/Konzessionsbewerber die betreffende Genehmigung für diesen bereitgehalten wird.

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß die entgeltlich erworbenen Konzessionen auch nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 196 ) und nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG ihre Rechtsnatur als bewertbare Wirtschaftsgüter behalten haben.

    c) Der II. Senat hat durch Urteil vom 22. März 1989 II R 15/86 (BFHE 157, 211, BStBl II 1989, 644 ) zum Begriff des Wirtschaftsguts i.S. des § 95 des Bewertungsgesetzes ( BewG ) entschieden, daß auch nach dem Ergehen des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 40, 196, 232 und dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG die entgeltlich erworbenen Konzessionen weiterhin selbständig bewertbar waren.

  • BFH, 23.11.1988 - II R 209/82

    Know-how ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Es wird nur angesetzt, wenn es in

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Kein Begriffsmerkmal des Wirtschaftsguts ist die selbständige Verkehrsfähigkeit (Einzelveräußerbarkeit); es reicht aus, daß der Vermögenswert zusammen mit einem Betrieb übertragen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BFHE 154, 218, 222, BStBl II 1988, 995 , m.w.N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 8.Aufl. 1989, § 5 Anm. 16 b; vgl. zum Bewertungsrecht BFH-Urteil vom 23. November 1988 II R 209/82 , BFHE 155, 132, BStBl II 1989, 82 , m.w.N.).

    Der II. Senat des BFH führt in seinem Urteil in BFHE 155, 132, BStBl II 1989, 82 unter Bezugnahme auf das zum Ertragsteuerrecht ergangene BFH-Urteil vom 18. Juni 1975 I R 24/73 (BFHE 116, 474, 478, BStBl II 1975, 809 ) aus, daß ein immaterieller Wert nur dann ein konkretes immaterielles Wirtschaftsgut ist, "wenn er als werthaltige greifbare Einzelheit gegenüber dem Geschäftswert abgegrenzt werden kann".

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Seine Ausführungen zu den Rechtsgrundsätzen der Teilwertvermutung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1988 III R 151/86 , BFHE 153, 566 , BStBl II 1989, 269 ) sind frei von Rechtsfehlern.
  • BFH, 26.02.1975 - I R 72/73

    Aktivierung von Bierlieferungsrechten

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Die Bezugnahme des II. Senats auf das Urteil des BFH vom 26. Februar 1975 I R 72/73 (BFHE 115, 243, 246, BStBl II 1976, 13, 14) verdeutlicht, daß ein immaterielles Wirtschaftsgut jedenfalls dann selbständig bewertbar ist, wenn im Falle der Veräußerung des Unternehmens als ganzes eine nachvollziehbare Relation zwischen dem Vorhandensein des immateriellen Wirtschaftsgutes und der Höhe des Kaufpreises besteht.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Kein Begriffsmerkmal des Wirtschaftsguts ist die selbständige Verkehrsfähigkeit (Einzelveräußerbarkeit); es reicht aus, daß der Vermögenswert zusammen mit einem Betrieb übertragen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BFHE 154, 218, 222, BStBl II 1988, 995 , m.w.N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 8.Aufl. 1989, § 5 Anm. 16 b; vgl. zum Bewertungsrecht BFH-Urteil vom 23. November 1988 II R 209/82 , BFHE 155, 132, BStBl II 1989, 82 , m.w.N.).
  • BFH, 09.07.1986 - I R 218/82

    Aktivierung - Bausparvorratsvertrag - Abschlußgebühr - Zahlung von Bank an

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Ein vermögenswerter Vorteil ist im Sinne der Grundsätze zum Wirtschaftsgut dann "selbständig bewertbar", wenn ein Erwerber des gesamten Unternehmens darin einen greifbaren Wert sehen würde, für den er im Rahmen des Gesamtpreises ein ins Gewicht fallendes besonderes Entgelt ansetzen würde (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82 , BFHE 147, 412 , BStBl II 1987, 14 ).
  • BFH, 10.08.1989 - X R 176/87

    Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Die Revisionsverfahren X R 176/87 und X R 177/87 werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 73 Abs. 1 Satz 1, § 121 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Der II. Senat des BFH führt in seinem Urteil in BFHE 155, 132, BStBl II 1989, 82 unter Bezugnahme auf das zum Ertragsteuerrecht ergangene BFH-Urteil vom 18. Juni 1975 I R 24/73 (BFHE 116, 474, 478, BStBl II 1975, 809 ) aus, daß ein immaterieller Wert nur dann ein konkretes immaterielles Wirtschaftsgut ist, "wenn er als werthaltige greifbare Einzelheit gegenüber dem Geschäftswert abgegrenzt werden kann".
  • BFH, 11.11.1983 - III R 25/77

    Bewertung von Musikverlagsrechten - Musikverlagsrecht - Einheitsbewertung -

    Auszug aus BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
    Zwar ist im rechtlichen Ausgangspunkt zu berücksichtigen, daß das Bewertungsrecht -anders als das Handelsrecht (§ 248 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -) und das Ertragsteuerrecht (§ 5 Abs. 2 EStG )-- keine Beschränkung des Inhalts kennt, daß immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter aus Gründen der vorsichtigen Bewertung nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1983 III R 25/77 , BFHE 140, 289, 293, BStBl II 1984, 187 ).
  • BFH, 23.06.1978 - III R 22/76

    Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftlicher Vorteil - Immaterielles

  • BFH, 08.05.1985 - II R 184/80

    Anteilsvermögen - Güterfernverkehrsgenehmigung - Einheitswert des

  • BFH, 18.12.1970 - VI R 99/67

    Tausch - Güterfernverkehrsgenehmigungen - Wirtschaftliche Vorteile - Immaterielle

  • BFH, 30.05.1974 - III R 75/73

    Allgemeiner Güterfernverkehr - Genehmigung - Einheitswertfeststellung -

  • BFH, 07.08.1970 - III R 119/67

    Mieter eines Grundstücks - Umbau des Mietobjekts - Betriebliche Zwecke -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht